Am 20. Mai 2022 hat der Bundesrat einen Bundestagsbeschluss zur vorzeitigen Absenkung der so genannten EEG-Umlage gebilligt. Damit werden Stromkundinnen und -kunden schneller als ursprünglich geplant von den aktuell stark gestiegenen Energiepreisen entlastet.
Entlastungen wegen gestiegener Energiepreise
Die Ampel-Koalition hatte sich wegen der hohen Energiepreise am 23. Februar darauf geeinigt, die EEG-Umlage vorzeitig abzuschaffen. Ursprünglich sollte sie erst zum 1. Januar 2023 gestrichen werden. Nun sinkt die EEG-Umlage zum 1. Juli 2022 von bislang 3,72 Cent pro Kilowattstunde auf null ct/kWh. Eine vierköpfige Familie wird dadurch im Vergleich zu 2021 um rund 300 Euro pro Jahr entlastet, heißt es in der Gesetzesbegründung. Stromanbieter sind dazu verpflichtet, die Absenkung in vollem Umfang an ihre Kunden weiterzugeben. Die Ausfälle der Unternehmen betragen rund 6,6 Milliarden Euro und werden vom Bund erstattet.
EEG-Umlage zur Finanzierung von Ökostrom
Die EEG- bzw. Ökostrom-Umlage wurde im Jahr 2000 eingeführt. Sie diente dazu, die Förderung des Ausbaus von Solar-, Wind-, Biomasse- und Wasserkraftwerken zu finanzieren und wurde bisher bei den Endkunden über die Stromrechnung erhoben. Im Januar 2022 sank sie auf 3,7 Cent pro Kilowattstunde – dies war der niedrigste Stand seit zehn Jahren.
02.06.2022
Kabinettsbeschluss: Stufenmodell bei CO2-Kosten
Bei der CO2-Abgabe möchte die Ampel Mieter entlasten. Bisher können Vermieter die Zusatzkosten für den CO2-Preis vollständig an ihre Mieter weitergeben – nun hat die Ampel ein Stufenmodell beschlossen, bei dem der Vermieter anteilig zahlen muss. (mehr …)
19.05.2022
Jetzt neu: Haus zum Kauf in Marschacht
Doppelhaushälfte mit Potenzial und Nebengebäude in Eichholz Die angebotene Doppelhaushälfte wurde um ca. 1900 errichtet und im Jahr 2000 in eine Doppelhaushälfte mit Wohnnutzung umgebaut. Ein lichtdurchflutetes Wohnzimmer mit Zugang zur süd-östlich ausgerichteten Terrasse, ein Schlafzimmer mit angrenzendem Badezimmer, ein Gäste WC, ein Abstellraum, eine Küche verteilen sich auf ca. 58 m² im Erdgeschoss. Das Obergeschoss erreichen Sie vom Wohnzimmer über eine Holztreppe. Hier erwarten Sie ein weiteres geräumiges Zimmer und ein ausbaufähiger Bodenraum. Das Obergeschoss bietet eine Wohnfläche von ca. 42 m² zuzüglich einer Ausbaureserve in Form eines weiteren Bodenraums. Weitere Abstellfläche bietet der Spitzboden, der über die Bodenräume im Obergeschoss erreichbar ist. Es besteht Sanierungs-... Weitere Informationen finden Sie im Exposé.