Neubau-Erstbezug! 3-Zimmer-Wohnung mit Terrasse & Garten in zentraler Lage von Lüneburg
Die angebotene Wohnung liegt im Erdgeschoss eines Mehrfamilienhauses und wurde im Dezember 2021 fertiggestellt. Ein geräumiges, lichtdurchflutetes Wohnzimmer mit offener Einbauküche und Zugang zur Terrasse, zwei weitere Zimmer, ein Bad und ein kleiner Hauswirtschaftsraum, verteilt auf ca. 92,94 m², bieten reichlich Platz zum Leben. Abstellfläche bietet ein Kellerraum. Ein Außenstellplatz für Ihren PKW sowie eine teilüberdachte Terrasse und ein kleiner Gartenanteil mit süd-östlicher Ausrichtung sind der Wohnung zugeordnet.
13.01.2022
Ab 2023: Hamburg erhöht Grunderwerbsteuer
Der Spitzensatz der Grunderwerbsteuer liegt derzeit bei 6,5 Prozent – doch nur fünf Bundesländer schöpfen diesen aus. Hamburg ist bisher mit 4,5 Prozent relativ günstig, doch das ändert sich ab Anfang 2023. Rot-grüner Senat beschließt Erhöhung „Mit der im Ländervergleich maßvollen Erhöhung des Steuersatzes von 4,5 Prozent auf 5,5 Prozent generiert Hamburg Steuermehreinnahmen, die zur Finanzierung der genannten Herausforderungen zwingend notwendig sind“, heißt es in der Pressemitteilung der Stadt. Eine Schätzung zufolge entstehen dadurch Mehreinnahmen von rund 132 Millionen Euro. Zugleich plant der Senat – auf Basis des Koalitionsvertrags der neuen Bundesregierung – deutliche steuerliche Ermäßigungen bei der Grunderwerbsteuer für junge Familien, Sozialwohnungen und Erbbaurechtsgrundstücken. In diesen Bereichen soll damit zukünftig nur 3,5 Prozent Grunderwerbsteuer fällig werden – statt 5,5 Prozent in allen übrigen Fällen. Grunderwerbsteuer in anderen Ländern Hamburg befindet sich nach der Erhöhung im oberen Mittelfeld der Bundesländer. Wie viel Grunderwerbsteuer fällt aktuell in welchem Bundesland an? 6,5 Prozent: Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Schleswig-Holstein, Thüringen 6 Prozent: Berlin, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern 5 Prozent: Baden-Württemberg, Bremen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt 4,5 Prozent: Hamburg 3,5 Prozent: Bayern, Sachsen (mehr …)
06.01.2022
BGH-Urteil: Baumfällarbeiten sind Betriebskosten
Muss der Vermieter einen morschen, nicht mehr standsicheren Baum fällen, kann er die Kosten dafür als Betriebskosten auf seine Mieter umlegen. Dies entschied der Bundesgerichtshof (BGH). (mehr …)